Die Bewilligung von Anträgen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wird mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Nicht betroffen vom Programmstopp ist die vom BAFA umgesetzte BEG -Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung für den Heizungstausch. Die auf unserer Homepage aufgeführten Fördermöglichkeiten haben bis zum Jahresende weiterhin Gültigkeit. Es ist davon auszugehen, dass ab 2023 Gasheizungen nicht mehr gefördert werden.
Endgültig eingestellt wird die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH 55), die ohnehin zum Monatsende ausgelaufen wäre. Die enorme Antragsflut im Monat Januar insbesondere für Anträge für die EH 55 Neubauförderung hat die bereit gestellten Mittel deutlich überstiegen. Die neue Bundesregierung hat angesichts der Entwicklungen auf dem Markt entschieden, dass der EH 55-Standard rasch der gesetzliche Mindeststandard im Neubau werden soll.
Die Förderung für Sanierungen wird vorläufig gestoppt und wieder aufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind. Über die Zukunft der Neubauförderung für EH 40-Neubauten wird vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme in der Bundesregierung entschieden. Ebenso wird demnächst über den Umgang mit den bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen EH 55- und EH 40-Anträgen entschieden.
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